
Kostenübernahme
Kostenübernahme im Rahmen der Mütterpflege
Jede Mutter hat das Recht auf Unterstützung im Wochenbett. Ist diese aus dem familiären Umfeld, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, können die Leistungen einer Mütterpflegerin ganz oder teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. §24h SGB V (Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt) und §38 SGB V (Haushaltshilfe während Erkrankung, nach einer Operation oder einem Unfall). Auch einige private Kassen übernehmen inzwischen die Mütterpflege.
In 4 Schritten zur Kostenübernahme
01
Antrag auf „Haushaltshilfe“
Den Antrag bekommst du auf Anfrage bei deiner Krankenkasse. Bei einigen Krankenkassen kann man das Formular auch online finden.
02
Notwendigkeits-bescheinigung
Die Bescheinigung ist Bestandteil des Antrags und wird von deinem Arzt/Ärtztin oder Psychiater*in ausgefüllt. Darin werden die medizinische Indikation sowie Dauer, Stundenumfang und Art der notwendigen Unterstützung festgehalten.
03
Kostenvoranschlag über die Leistung
Von uns bekommst du einen Kostenvoranschlag, der dich und deine Krankenkasse über unseren Stundenlohn und über die ggf. entstehenden Fahrtkosten informiert.
04
Antrag bei der Krankenkasse einreichen
Anschließend reichst du den vollständigen Antrag inklusive Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenvoranschlag bei deiner Krankenkasse ein.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Zuzahlung für eine Haushaltshilfe grundsätzlich zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Tag. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du von der Zuzahlung befreit werden.
Bei einem ersten, kostenlosen Kennenlerngespräch können wir alle offenen Fragen klären. Wir unterstützen dich gerne bei der Antragstellung.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit uns privat buchen.
Wir sind nicht dazu gemacht, das Muttersein alleine zu bewältigen.
Rochelle Schieck, Hebamme
Kostenübernahme der Haushaltshilfe
Bei Krankheit, nach einer OP oder einem Unfall unterstützen wir dich gut im Haushalt, mit Einkäufen, Kochen und Kinderbetreuung. Hilfe von Frauen für Frauen – damit du dich erholen kannst. Eine Kostenübernahme durch deine Krankenkasse ist in der Regel möglich.
In 4 Schritten zur Kostenübernahme
01
Antrag auf „Haushaltshilfe“
Den Antrag bekommst du auf Anfrage bei deiner Krankenkasse. Bei einigen Krankenkassen kann man das Formular auch online finden.
02
Notwendigkeits-bescheinigung
Die Bescheinigung ist Bestandteil des Antrags und wird von deinem Arzt/Ärtztin oder Psychiater*in ausgefüllt. Darin werden die medizinische Indikation sowie Dauer, Stundenumfang und Art der notwendigen Unterstützung festgehalten.
03
Kostenvoranschlag über die Leistung
Von uns bekommst du einen Kostenvoranschlag, der dich und deine Krankenkasse über unseren Stundenlohn und über die ggf. entstehenden Fahrtkosten informiert.
04
Antrag bei der Krankenkasse einreichen
Anschließend reichst du den vollständigen Antrag inklusive Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenvoranschlag bei deiner Krankenkasse ein.
Verhinderungspflege
Damit du die Leistung nutzen kannst, solltest du Folgendes wissen:
-
ANTRAG: Du kannst den Antrag selbst stellen oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen.
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VORAUSSETZUNG: Du brauchst mindestens Pflegegrad 2 und die Pflege findet überwiegend zu Hause statt.
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ANTRAGSTELLUNG: Der Antrag ist vorab oder auch rückwirkend möglich.
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FRIST: Antrag und Nachweise müssen bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.
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HÖHE: Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht dir ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
Entlastungsbetrag
Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt einheitlich 131 Euro und steht allen pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 zu, die häuslich gepflegt werden. Dieser Betrag dient der Unterstützung im Alltag.
Ungenutzte Beträge müssen nicht sofort aufgebraucht werden, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und verwendet werden. Es ist kein separater Antrag für den Entlastungsbetrag notwendig; er steht ab der Feststellung des Pflegegrades automatisch zur Verfügung.
Sowohl Verhinderungspflege als auch der Entlastungsbetrag können von uns bei deiner Krankenkasse abgerechnet werden.
