
come together
Jede Mutter hat das Recht auf Unterstützung im Wochenbett. Ist diese aus dem familiären
Umfeld, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, können die Leistungen einer Mütterpflegerin ganz oder teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. §24h SGB V (Haushaltshilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt) und §38 SGB V (Haushaltshilfe während Erkrankung, nach einer Operation oder einem Unfall).
Auch einige private Kassen übernehmen inzwischen die Mütterpflege.
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Damit die Kosten einer Mütterpflegerin von deiner Krankenkasse übernommen werden, muss dein Arzt dir eine Verordnung ausstellen. Das kann sowohl dein Frauenarzt, dein Hausarzt oder auch das Krankenhaus übernehmen. Den Antrag für eine Mütterpflegerin/Haushaltshilfe findest du in der Regel auf der Homepage deiner Krankenkasse.
Von uns bekommst du einen Kostenvoranschlag, den du zusammen mit dem Antrag und der ärztlichen Verordnung zur Krankenkasse schickst.
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Bei einem ersten, kostenlosen Kennenlerngespräch können wir alle offen Fragen klären. Wir unterstützen dich auch gerne bei der Antragstellung.
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Natürlich kannst du uns auch privat buchen.
Unser Stundenhonorar beträgt 57€.
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Wir sind eine sinnvolle Ergänzung zu deiner Hebamme, ersetzen diese aber nicht.
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​Wir führen keine medizinischen Tätigkeiten aus,​​ bei Bedarf und in Absprache mit dir, werden wir dich an anderes Fachpersonal (Hebamme, Gynäkologe/-in, Stillberaterin, usw.) verweisen.​ ​​​​​​​​​​​​
